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   BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86   

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BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86 (https://dejure.org/1987,5071)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 (https://dejure.org/1987,5071)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 (https://dejure.org/1987,5071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1988, 71
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Nicht vergleichbar sei der Sachverhalt mit dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 - zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Das BSG hat im Urteil vom 30.07.1987 (- 2 RU 17/86 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 15) eine Hilfe beim Holzfällen und der Brennholzzubereitung von dreieinhalb bis vier Tagen im Jahr nach Art und Umfang noch als vom Verwandtschaftsverhältnis unter Brüdern geprägte Tätigkeit angesehen.

    Das BSG hat im Urteil vom 30.07.1987 (- 2 RU 17/86 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 15) eine Hilfe beim Holzfällen und der Brennholzzubereitung von dreieinhalb bis vier Tagen im Jahr nach Art und Umfang noch als vom Verwandtschaftsverhältnis unter Brüdern geprägte Tätigkeit angesehen.

    Ein Verwandter wird nicht wie ein Beschäftigter, sondern als Verwandter tätig, wenn die zum Unfall führende Verrichtung nach Art und Umfang durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt ist (BSG, Urteil vom 30.07.1987, a. a. O.).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer wird regelmäßig der Rahmen sein, innerhalb dessen bestimmte Tätigkeiten ihr Gepräge daraus erhalten (vgl insbesondere die Urteile des Senats vom 25. Oktober 1989 und 30. Mai 1988, aaO; sowie BSG Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 - USK 8757 und BSG SozR 2200 § 539 Nr. 49, 55, 66).
  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 144/16

    Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen

    Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer ist dabei regelmäßig der Rahmen, innerhalb dessen bestimmte Tätigkeiten ihr Gepräge daraus erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -).
  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09

    Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" -

    Ebenso wie ein Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnis nicht von vornherein ein Beschäftigungsverhältnis ausschließt, scheidet auch eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht allein deshalb aus, weil die Tätigkeit für einen Verwandten bzw. Freund verrichtet wird (BSG, Urteil vom 30.07.1987, a.a.O., Rdnr. 15).

    f) Mit dem SG geht die Einzelrichterin des Senats ebenfalls davon aus, dass die Dauer der Fahrt des Klägers zu 1) im Transporter am Unfalltag von 4.00 Uhr bis 8.00 Uhr unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG keine andere Wertung rechtfertigt (BSG, Urteil vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 15; BSG, Urteil vom 29.09.1992 - 2 RU 46/91 -, zitiert nach Juris; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 35 U 158/03 -, zitiert nach Juris).

    g) Auch die Aussage des Klägers zu 1) in der mündlichen Verhandlung vor dem SG, er habe ihr schon "etwa zweimal" vorher beim Ausliefern der Zeitungspakete geholfen, führt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 15) nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • LSG Hessen, 31.01.2011 - L 9 U 120/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    So hat das BSG eine Hilfe beim Holzfällen und Brennholzzubereiten von 3 ½ bis 4 Tagen im Jahr nach Art und Umfang noch eine als von Verwandtschaftsverhältnis unter Brüdern geprägte Arbeit angesehen und dies in einem Fall, in dem der Hilfeleistende nicht im Haushalt seines Bruders lebte (BSG Urteil vom 30. Juli 1987 Az. 2 RU 17/86).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 81/87
    Dies ergäbe sich insbesondere aus den Urteilen des BSG vom 30. Januar 1985 (SozR 2200 § 539 Nr. 108) und vom 30. Juli 1987 (- 2 RU 17/86 -), in denen das familiäre Gepräge von.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei Tätigkeiten, die denen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind, der Versicherungsschutz ebensowenig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses deshalb ausgeschlossen ist, weil der Tätigwerdende ein Verwandter des Unternehmers ist (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 32, 33, 43, 49, 55, 108; BSG Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -, HV-INFO 1987, 1636).

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

    Die Beziehungen unter Brüdern, auf die sich der Hinweis der Revision bezieht, können demgegenüber viel enger sein und unter dem Gesichtspunkt dessen, was aufgrund solcher engen Beziehungen als typisch und üblich zu erwarten ist, auch umfangreichere Leistungen besonders prägen (s BSG, Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 - in USK 8757).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

    Der geschätzte Zeitaufwand für die Dacharbeiten von ca. 30 Stunden spricht auch nicht gegen die Zuordnung der geplanten Tätigkeit des Klägers zu einer rein familiären Gefälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -, 40 Stunden bei der Tätigkeit des Schwiegervaters; Urteil vom 30.07.1987, - 2 RU 17/86 - Tätigkeit von 3 ½ - 4Tagen im Jahr beim Holzfällen und Brennholzzubereiten für einen Bruder).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2023 - L 1 U 3333/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die Hilfeleistung des Klägers bewegte sich ausgehend von der konkreten sozial geprägten Sonderbeziehung zwischen ihm und GD und dessen Familie sowohl nach Art als auch nach Umfang in einem gänzlich üblichen und zu erwartenden Rahmen (vgl. zur Beurteilung vergleichbarer Arbeiten, bei denen jeweils der Versicherungsschutz verneint wurde: BSG, Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -, juris [Hilfe beim Holzfällen und Brennholzzubereiten von 3 ½ bis 4 Tagen]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2018 - L 3 U 4257717 - juris [Brennholzsägen im Umfang von etwa einem Tag]; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03 -, juris [Baumausastungsarbeiten über zwei Tage]; Sächsisches LSG, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 -, juris [Hilfe bei Baumfällarbeiten]; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris [Hilfe bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer wöchentlichen Stundezahl von 8 Stunden]).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Ebenso wie ein Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnis nicht von vornherein ein Beschäftigungsverhältnis ausschließt, scheidet auch eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht allein deshalb aus, weil die Tätigkeit für einen Verwandten oder Freund verrichtet wird (vgl. BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55 und vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 - , ferner Sächsisches LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).
  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 150/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang der Leistungsverpflichtung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2007 - L 9 U 263/04
  • BSG, 16.07.2011 - B 2 U 95/11 B
  • LSG Bayern, 10.10.2001 - L 17 U 255/99

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung der

  • LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 U 150/99

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2018 - L 3 U 4257/17
  • SG Osnabrück, 20.02.2020 - S 19 U 90/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall eines Versicherten infolge einer

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 320/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1987 - L 5 U 56/86

    Kein UV-Schutz bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der

  • SG Lüneburg, 26.05.2010 - S 2 U 159/05
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